ETSV OFFENBURG HOCKEY
ETSV OFFENBURG HOCKEY

Hygienekonzept Hallenspielbetrieb

 

HYGIENESCHUTZKONEPT

 

der Hockeyabteilung des ETSV Offenburg,

basierend auf den Richtlinien des HBW und den Richtlinien des Landes BW

 

 

 SPIELBETRIEB

IM HALLENHOCKEY

                                                                                           

Grundsätzliches

 

  • Stand 28.10.2021 gelten folgende Regelungen: Die Regelungen sind Inzidenzunabhängig und an die Intensivbettenbelegung und/oder Hospitalisierungsinzidenz gebunden. Unterschieden wird in Basis-, Warn- und Alarmstufe. Es ist je nach Stufe ein 2/3G-Nachweis erforderlich.
  • Analog zu vielen Bereichen des täglichen Lebens sind die Regelungen zur AHA+L+C – 2/3G – Formel, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes (MNS), gerade bei einer unzureichenden Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, sowie der Einsatz von Desinfektionsmitteln für am Hockeyspiel Beteiligte verpflichtend.
  • Den 2/3G Nachweis (Genesen, Geimpft, Getestet) müssen alle Teams erbringen.
  • Die Überprüfung der 2/3G Nachweise obliegt den Spielbeteiligten selbst. Die Trainer*innen und/oder Betreuer*innen, welche auf der Wettkampfteilnehmerkarte aufgeführt sind, bestätigen die Richtigkeit mit ihrer Unterschrift auf dieser.
  • Neutrale Schiedsrichter*innen müssen bei Einzelspielen auf der Wettkampfteilnehmerkarte des gastgebenden Vereins aufgenommen werden. Ausnahme: bei Spieltagen werden die vereinseigenen Schiedsrichter auf der Teilnehmerkarte des Heimvereins aufgeführt.
  • Protokollführer bzw. Verbandsbeauftragte quittieren die Teilnehmerkarten der Teams.
  • Ausfüllen der Wettkampfteilnehmerkarte (HBW-Downloadcenter). Der Heimverein bzw. Ausrichter muss diese zur Kontaktnachverfolgung für 3 Wochen aufbewahren und nach 4 Wochen zwingend datenschutzkonform vernichten.

 

  1. ALLGEMEINE MASSNAHMEN ZUM HYGIENESCHUTZ­
  • An Ein- und Ausgängen werden Desinfektionsmittel bereitgestellt.
  • Türen sollen generell geöffnet bleiben, um einen Kontakt mit den Türklinken zu vermeiden.
  • Die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert- Koch-Instituts wird empfohlen.
  • Der Beschilderung der Laufwege ist zu folgen.
  • Die Zulassung zum Spiel erfolgt nur dann, wenn die Kontaktrisiko-Evaluation und Symptomevaluation (nach Grumm & Wolfarth, 2020) VOLLSTÄNDIG negativ ist. Die beteiligten Vereine sind verantwortlich dies bei ihren Spielerinnen/Spieler abzufragen und auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamtes vorzuweisen.

 

  1. BETEILIGTE PERSONENKREISE

 

Personen, die direkt am Spielbetrieb der Mannschaften beteiligt sind und auf der Wettkampfteilnehmerkarte aufgeführt sein müssen

  • Spieler/innen                                        (max. 12 Personen je Team)
  • Trainer*innen/Betreuer*innen                  (max. 4 Personen je Team)
  • Schiedsrichter *innen                            (max. 2 Personen)

 

Unmittelbare Spielbeteiligte:

  • Hygienebeauftragte/-r                           (1 Person je Team)
  • Protokollführer ESB/Zeitnehmer            (max. 2 Personen)

 

Weitere Personen:

  • Vereinshelfer*innen / Hallenwart (max. 6 Personen)
  • nur Jugend: Fahrer Gastmannschaft     (max. 4 Personen/ Team)

 

  1. ZUTRITT ZU DEN SPORTANLAGEN
  • Sämtliche am Spiel beteiligte Personen, sowie Zuschauer*innen müssen im Vorfeld eines Spiels zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 namentlich erfasst werden. Der Zutritt zur Anlage erfolgt nur dann, wenn die Daten entsprechend vorliegen.
  • Zuschauer*innen werden am Eingang registriert und erhalten nach Prüfung der Zugangsberechtigung (2G/3G) ein Kontrollarmband, welches bis zum Ende der Veranstaltung getragen werden muss
  • Die Gastmannschaft übergibt unmittelbar bei Ankunft dem zuständigen Hygienebeauftragten des Heimvereins oder seines Vertreters (z.B. Betreuer/Trainer/Turnierleiter) spätestens 60 Minuten vor jedem Spiel/Spieltag das ausgefüllte Teilnahmeformular (siehe Download Center HBW) der direkt am Spielbetrieb beteiligten Personen und unmittelbaren Spielbeteiligten. Dieses dient auch der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Die Vereine quittieren sich gegenseitig den Erhalt und die Überprüfung der Daten.
  • Der Eintritt zur Halle wird bei Nichtabgabe der Kontaktdaten verweigert.

 

  1. KABINEN/DUSCHEN
  • Jeder Mannschaft wird eine Kabine mit entsprechender Kennzeichnung zugewiesen.
  • Sämtliche Kabinen sind mit Desinfektionsmitteln ausgestattet.
  • In den Kabinen ist auf die Abstandseinhaltung zu achten.
  • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. In den Kabinen dürfen keine Mannschaftsbesprechungen stattfinden.
  • Sollten 2 Mannschaften einen Duschraum benutzen müssen, so ist darauf zu achten, dass die Teams diesen unabhängig voneinander nutzen.
  • Für Schiedsrichter steht keine separate Umkleide zur Verfügung

 

  1. SPORTHALLE
  • Die Sporthalle ist in 3 Zonen aufgeteilt
  • Die Zone 1 beschreibt den Innenraum, sprich das Spielfeld. In Zone 1 befinden sich ausschließlich die für den Spielbetrieb notwendigen Personengruppen (Spieler/Innen, Trainer/Innen, Betreuer/Innen, Schiedsrichter/Innen, Zeitnehmer/Innen/Protokollführer/in, Hygienepersonal).
  • In Zone 2 befinden sich die Tribüne und die Aufenthaltsbereiche für die nicht spielenden Mannschaften
  • Die Zone 3 beinhaltet sämtliche Flure, Treppen und sanitäre Anlagen (hier ist zwingend eine Maske zu tragen)

 

  1. SPIELABLAUF
  • Die Mannschaften gehen nach dem Einlaufen direkt zur zugewiesenen Auswechselbank, es erfolgt kein gemeinsames Abklatschen der Mannschaften.
  • Nach der Halbzeit wechseln nur die Schiedsrichter ihre jeweilige Seite. Die Teams wechseln die Seite und ihre Bänke nicht.
  • Nach dem Spiel haben die Mannschaften die Bänke zügig zu verlassen und darauf zu achten, sämtliche Utensilien (Schläger, Handschuh, Mundschutz, Sportbekleidung, Trinkflaschen, …) mitzunehmen. Danach werden die Bänke desinfiziert.

 

  1. ZUSCHAUER (Stand: 28.10.2021)

Der Wettkampfbetrieb mit Einbindung von Zuschauern ist abhängig von der jeweils gültigen Landesverordnung.

Für Zuschauer*innen gilt generell: MNS-Pflicht auf allen Verkehrswegen, sowie Toilettengang, Anstellen in Warteschlangen und auf der Tribüne.

2/3-G Nachweis ist zwingend erforderlich und wird am Eingang geprüft.

 

 

HYGIENEBEAUFTRAGTER der Hockeyabteilung ETSV Offenburg

 

Dr. Harry Hölzer          

harry.hoelzer@t-online.de

0172/7626555

 

 

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN

 

DEUTSCHER OLYMPISCHER SPORTBUND (DOSB)

Allgemeine Informationen: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/

 

BUNDESZENTRALE FÜR GESUNDHEITLICHE AUFKLÄRUNG (BZGA)

Verhaltensregeln & FAQ: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

 

ROBERT KOCH-INSTITUT (RKI)

Allgemeine Informationen: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html

Risikobewertung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html

 

BUNDESREGIERUNG

Aktuelle Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

 

 

MINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG

Aktuelle Informationen: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport 

 

 

Aufgestellt am 12.11.2021

 

 

 

Sponsoren

Kontakt

Markus Mühl
1. Vorstand

Mobil: +49 (0) 173 2087395

 vorstand@hockey-offenburg.de

 
Ruth Schwencke
Jugendwartin

Telefon: +49 (0) 781 2842359

 jugend@hockey-offenburg.de

 

Inka Wiedmann

Sportwart

Mobil: +49 (0) 152 04940105

sportwart@hockey-offenburg.de
 

Markus Mühl
Förderverein Hockeysport in Offenburg e.V.

Mobil: +49 (0) 173 2087395
foerderverein@hockey-offenburg.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

ETSV 1846 Jahn 
Offenburg e.V. 
Abteilung Hockey

 

Schaiblestadion
Zähringerstrasse 61
77652 Offenburg

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