HYGIENESCHUTZKONEPT
der Hockeyabteilung des ETSV Offenburg,
basierend auf den Richtlinien des HBW und den Richtlinien des Landes BW
SPIELBETRIEB
IM HALLENHOCKEY
Grundsätzliches
- Stand 28.10.2021 gelten folgende
Regelungen: Die Regelungen sind Inzidenzunabhängig und an die Intensivbettenbelegung und/oder Hospitalisierungsinzidenz gebunden. Unterschieden wird in Basis-, Warn- und Alarmstufe. Es ist je nach
Stufe ein 2/3G-Nachweis erforderlich.
- Analog zu vielen Bereichen des täglichen
Lebens sind die Regelungen zur AHA+L+C – 2/3G – Formel, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes (MNS),
gerade bei einer unzureichenden Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern, sowie der Einsatz von Desinfektionsmitteln für am Hockeyspiel Beteiligte
verpflichtend.
- Den 2/3G Nachweis (Genesen, Geimpft,
Getestet) müssen alle Teams erbringen.
- Die Überprüfung der 2/3G Nachweise obliegt
den Spielbeteiligten selbst. Die Trainer*innen und/oder Betreuer*innen, welche auf der Wettkampfteilnehmerkarte aufgeführt sind, bestätigen die Richtigkeit mit ihrer Unterschrift auf
dieser.
- Neutrale Schiedsrichter*innen müssen bei
Einzelspielen auf der Wettkampfteilnehmerkarte des gastgebenden Vereins aufgenommen werden. Ausnahme: bei Spieltagen werden die vereinseigenen Schiedsrichter auf der Teilnehmerkarte des Heimvereins
aufgeführt.
- Protokollführer bzw. Verbandsbeauftragte
quittieren die Teilnehmerkarten der Teams.
- Ausfüllen der Wettkampfteilnehmerkarte
(HBW-Downloadcenter). Der Heimverein bzw. Ausrichter muss diese zur Kontaktnachverfolgung für 3 Wochen aufbewahren und nach 4 Wochen zwingend datenschutzkonform vernichten.
- ALLGEMEINE MASSNAHMEN ZUM HYGIENESCHUTZ
- An Ein- und Ausgängen werden
Desinfektionsmittel bereitgestellt.
- Türen sollen generell geöffnet bleiben, um
einen Kontakt mit den Türklinken zu vermeiden.
- Die Nutzung der Corona-Warn-App des Robert-
Koch-Instituts wird empfohlen.
- Der Beschilderung der Laufwege ist zu
folgen.
- Die Zulassung zum Spiel erfolgt nur dann,
wenn die Kontaktrisiko-Evaluation und Symptomevaluation (nach Grumm & Wolfarth, 2020) VOLLSTÄNDIG negativ ist. Die beteiligten Vereine sind verantwortlich dies bei ihren Spielerinnen/Spieler
abzufragen und auf Verlangen des zuständigen Gesundheitsamtes vorzuweisen.
- BETEILIGTE PERSONENKREISE
Personen, die direkt
am Spielbetrieb der Mannschaften beteiligt sind und auf der Wettkampfteilnehmerkarte aufgeführt sein müssen
- Spieler/innen
(max. 12 Personen je Team)
- Trainer*innen/Betreuer*innen
(max. 4 Personen je Team)
- Schiedsrichter
*innen (max. 2
Personen)
Unmittelbare
Spielbeteiligte:
- Hygienebeauftragte/-r
(1 Person je Team)
- Protokollführer
ESB/Zeitnehmer (max. 2 Personen)
Weitere
Personen:
- Vereinshelfer*innen / Hallenwart (max. 6
Personen)
- nur Jugend: Fahrer
Gastmannschaft (max. 4 Personen/ Team)
- ZUTRITT ZU DEN SPORTANLAGEN
- Sämtliche am Spiel beteiligte Personen,
sowie Zuschauer*innen müssen im Vorfeld eines Spiels zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten im Falle einer Infektion mit SARS-CoV-2 namentlich erfasst werden. Der Zutritt zur Anlage erfolgt nur dann,
wenn die Daten entsprechend vorliegen.
- Zuschauer*innen werden am Eingang
registriert und erhalten nach Prüfung der Zugangsberechtigung (2G/3G) ein Kontrollarmband, welches bis zum Ende der Veranstaltung getragen werden muss
- Die Gastmannschaft
übergibt unmittelbar bei Ankunft dem zuständigen Hygienebeauftragten des Heimvereins oder seines
Vertreters (z.B. Betreuer/Trainer/Turnierleiter) spätestens 60 Minuten vor jedem Spiel/Spieltag das ausgefüllte Teilnahmeformular (siehe Download Center HBW) der direkt am
Spielbetrieb beteiligten Personen und unmittelbaren Spielbeteiligten. Dieses dient auch der Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. Die Vereine quittieren sich gegenseitig den Erhalt und die
Überprüfung der Daten.
- Der Eintritt zur Halle wird bei Nichtabgabe
der Kontaktdaten verweigert.
- KABINEN/DUSCHEN
- Jeder Mannschaft wird eine Kabine mit
entsprechender Kennzeichnung zugewiesen.
- Sämtliche Kabinen sind mit
Desinfektionsmitteln ausgestattet.
- In den Kabinen ist auf die
Abstandseinhaltung zu achten.
- Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein
notwendiges Minimum zu beschränken. In den Kabinen dürfen keine Mannschaftsbesprechungen stattfinden.
- Sollten 2 Mannschaften einen Duschraum
benutzen müssen, so ist darauf zu achten, dass die Teams diesen unabhängig voneinander nutzen.
- Für Schiedsrichter steht keine separate
Umkleide zur Verfügung
- SPORTHALLE
- Die Sporthalle ist in 3 Zonen
aufgeteilt
- Die Zone 1 beschreibt den Innenraum, sprich
das Spielfeld. In Zone 1 befinden sich ausschließlich die für den Spielbetrieb notwendigen Personengruppen (Spieler/Innen, Trainer/Innen, Betreuer/Innen, Schiedsrichter/Innen,
Zeitnehmer/Innen/Protokollführer/in, Hygienepersonal).
- In Zone 2 befinden sich die Tribüne und die
Aufenthaltsbereiche für die nicht spielenden Mannschaften
- Die Zone 3 beinhaltet sämtliche Flure,
Treppen und sanitäre Anlagen (hier ist zwingend eine Maske zu tragen)
- SPIELABLAUF
- Die Mannschaften gehen nach dem Einlaufen
direkt zur zugewiesenen Auswechselbank, es erfolgt kein gemeinsames Abklatschen der Mannschaften.
- Nach der Halbzeit wechseln nur die
Schiedsrichter ihre jeweilige Seite. Die Teams wechseln die Seite und ihre Bänke nicht.
- Nach dem Spiel haben die Mannschaften die
Bänke zügig zu verlassen und darauf zu achten, sämtliche Utensilien (Schläger, Handschuh, Mundschutz, Sportbekleidung, Trinkflaschen, …) mitzunehmen. Danach werden die Bänke
desinfiziert.
- ZUSCHAUER (Stand: 28.10.2021)
Der Wettkampfbetrieb mit
Einbindung von Zuschauern ist abhängig von der jeweils gültigen Landesverordnung.
Für Zuschauer*innen gilt
generell: MNS-Pflicht auf allen Verkehrswegen, sowie Toilettengang, Anstellen in Warteschlangen und auf der Tribüne.
2/3-G Nachweis ist
zwingend erforderlich und wird am Eingang geprüft.
HYGIENEBEAUFTRAGTER der Hockeyabteilung ETSV Offenburg
Dr. Harry Hölzer
harry.hoelzer@t-online.de
0172/7626555
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
DEUTSCHER
OLYMPISCHER SPORTBUND (DOSB)
Allgemeine
Informationen: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/
BUNDESZENTRALE
FÜR GESUNDHEITLICHE AUFKLÄRUNG (BZGA)
Verhaltensregeln &
FAQ: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/
ROBERT
KOCH-INSTITUT (RKI)
Allgemeine
Informationen: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Risikobewertung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
BUNDESREGIERUNG
Aktuelle
Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
MINISTERIUM
BADEN-WÜRTTEMBERG
Aktuelle
Informationen: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport
Aufgestellt am 12.11.2021